Netzverträge

Netzanschlussvertrag / Anschlussnutzungsvertrag

Lie­fe­ran­ten­rah­men­ver­trag /
Netz­nut­zungs­ver­trag

Der Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag (NNV/LRV) regelt die Verpflichtung des Netzbetreibers, dem Netznutzer das Netz diskriminierungsfrei zur Entnahme oder Einspeisung von Elektrizität gegen ein vom Netznutzer zu zahlendes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Der NNV / LRV regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Netzbetreiber und einem Netznutzer.

Die BNetzA hat am 21.12.2020 einen neuen standardisierten Lieferantenrahmen- und Netznutzungsvertrag Strom (Az. BK6-20-160) festgelegt, um die Bedingungen der Netznutzung zu vereinheitlichen und die Abwicklung zu vereinfachen. Bis zum 01.04.2022 sind bestehende Lieferantenrahmen- und Netznutzungsverträge auf den festgelegten Standardvertrag umzustellen (vgl. Tenor 8 der Festlegung).

Mustervorlage:

Zukünftig gültige Fassung (ab dem 01.04.2022):

 

Messstellenvertrag

Vertragsgrundlage zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer: