Netzanschlussvertrag / Anschlussnutzungsvertrag
Der Netzanschlussvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Er beinhaltet den Anschluss der elektrischen Anlage über den Netzanschluss und den Betrieb des Netzanschlusses.
Der Anschlussnutzungsvertrag regelt das Recht zur Nutzung eines Strom- bzw. Gasanschlusses im Verhältnis zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber.
Mustervorlage:
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- Technische Mindestanforderungen Mess- und Steuereinrichtungen
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- TMA Strom
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- Technische Mindestanforderungen Mess- und Steuereinrichtungen
Lieferantenrahmenvertrag /
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag (NNV/LRV) regelt die Verpflichtung des Netzbetreibers, dem Netznutzer das Netz diskriminierungsfrei zur Entnahme oder Einspeisung von Elektrizität gegen ein vom Netznutzer zu zahlendes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Der NNV / LRV regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Netzbetreiber und einem Netznutzer.
Die BNetzA hat am 21.12.2020 einen neuen standardisierten Lieferantenrahmen- und Netznutzungsvertrag Strom (Az. BK6-20-160) festgelegt, um die Bedingungen der Netznutzung zu vereinheitlichen und die Abwicklung zu vereinfachen. Bis zum 01.04.2022 sind bestehende Lieferantenrahmen- und Netznutzungsverträge auf den festgelegten Standardvertrag umzustellen (vgl. Tenor 8 der Festlegung).
Mustervorlage:
Zukünftig gültige Fassung (ab dem 01.04.2022):
Messstellenvertrag
Vertragsgrundlage zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer: